Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag Pflicht!
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Mit Abblendlicht fahren
Falls Ihr Fahrzeug nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet ist, dürfen Sie mit dem konventionellen Abblendlicht fahren.
Entweder wird das Abblendlicht automatisch beim Anfahren eingeschaltet
(das Fahrzeug kann auch später nachgerüstet werden)
oder Sie schalten es manuell ein.
Das Abblendlicht an die Zündung koppeln
Das Abblendlicht kann von einer Fachperson direkt an die Zündung gekoppelt werden. Damit ist ein Vergessen des Ein- und
Ausschaltens ausgeschlossen.
Kosten ab Fr. 250.-
2. Tagfahrlicht
Es handelt sich um zusätzliche Lichter die, ohne zu blenden, gut sichtbar sind. Schwächer als Abblendlichter verbrauchen sie wenig
Energie, da weder Rücklichter noch Armaturenbrettbeleuchtung eingeschaltet sind.
Die Fahrzeughersteller verwenden als Tagfahrleuchten vermehrt LED, da diese sparsamer sind und eine längere Lebensdauer aufweisen.
Die Verwendung der Tagfahrleuchten schont die übrigen Lichter, die somit seltener ausfallen.
Neue Fahrzeuge werden meistens schon mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Diese leuchten bei eingeschaltetem Motor und ausgeschaltetem
Fern- oder Abblendlicht.
Nachrüst-Tagfahrlichter
Tagfahrleuchten können bei einem Fahrzeug, das keine Originaltagfahrleuchten hat, eingebaut werden. Diese leuchten bei
eingeschaltetem Motor und ausgeschaltetem Fern- oder Abblendlicht.